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Bisherige Kommentare (6):
16.05.17 15:34 (Peter) Wenn dieser Schlingel (Gauner?) von "Pilz" sich in 100 Jahren mit dem Stamm vermählt, sollten wir uns dort zu einer kleinen Feier treffen. Die Pilz-Werdung eines Pavillons - ein Jahrhundert-Ereignis!
16.05.17 08:05 (Klaus) Hmmmm, OK. Aber wenn der Stamm weiter in die Breite wächst und irgendwann an den Stamm stößt wäre die Verbindung doch geschaffen. Das sollte doch bestimmt innerhalb der nächsten hundert Jahre der Fall sein.
15.05.17 00:09 () Heute verifiziert: keinerlei Kontakt zum Stamm.. eindeutig ein Pavillon..
07.02.17 20:02 (Klaus) Ist dieser Pilz nun erschlichen? Ein Kind des postfaktischen Zeitalters? Eine Trumpete? Nicht ganz - mir war nur das Foto in die Hände gefallen, auf dem der Baum oberhalb des Reetdaches abgeschnitten war - in Zukunft werde ich besser recherchieren... Aber etwas Mystisches haben diese Scharlatanspilze schon an sich, das sie befugt, als schwarze Schafe die Ordnung unserer guten deutschen Pilzlinge etwas durcheinander zu bringen - quasi ein Blick über den Tellerrand.
07.02.17 09:25 (Bernhard Rusam) ... Hohes Gericht, dieses Gutachten spricht eine deutliche Sprache und sollte jeglichen Zweifel an der Pavillonhaftigkeit des in Rede stehenden Bauwerks beseitigen: 'Hier wurde ein Pavillion um einen bestehenden Baum herum errichtet. Der Baumstamm trägt zwar einen kleineren Lastanteil der Reetdach-Konstruktion, diese ruht jedoch auf den Randpfosten mit Kopfbändern. Fazit: Die Kriterien der Herda'schen Wetterpilz-Definition sind nicht erfüllt. Klarer Fall: Pavillion, kein Wetterpilz'. Nachdem die Verteidigung das statische Gutachten des Werder 'in vollem Umfang' akzeptiert hat, [..] ist auch die [..] Hinzuziehung des in der Wetterpilz-Frage völlig neutralen und qua Amt tatsächlichen Richters Burkhard M. nicht mehr erforderlich. Ich denke also, wir können die Akte Plön hiermit schließen!"
06.02.17 22:10 (Bernhard Rusam) Als ehemaliger Verteidiger just jenes Pilzes darf ich an das Ergebnis unserer Diskussion Anfang vergangenen Jahres erinnern. Es begann mit: "Angeklagter: ein Unterstand, der behauptet, ein Wetterpilz zu sein Ankläger: Peter R. ("kein Pilz, sondern ein Scharlatan!") Verteidiger: Bernhard R. ("doch ein Pilz!") Richter: Klaus H. erwiesener Sachverhalt: nach außen offen, alleinstehend, immobil, Unterstand, zentral ein einzelner Stamm, starre Decke zweifelhafter Sachverhalt: der markante Stamm trägt die Hauptlast des Daches, die Stützen sind nur zur erweiterten Sicherheit bzw. für die dauerhafte Symmetrieerhaltung da Urteil: Da dem Gericht weder von Seiten des Anklägers noch von Seiten der Verteidigung ein eindeutiges Gutachten vorgelegt wurde, das den 'zweifelhaften Sachverhalt' widerlegen bzw. belegen könnte (was den Angeklagten entweder als "offenen Pavillon, der um einen Baum herumgebaut ist" entlarven bzw. als "korrekten Wetterpilz" erweisen würde), bleibt dem Gericht hier nichts anderes übrig, als sich an den hohen Grundsatz "in dubio pro reo" zu halten und den Angeklagten vom Vorwurf der Wetterpilz-Scharlatanerie freizusprechen." Darauf folgte: ".. die Staatsanwaltschaft [...] legt heute [...] ein Gutachten vor, welches der Star-Architekt und ausgewiesene Wetterpilz-Kenner Andreas W. anhand der Plön-Fotos angefertigt hat. Hohes Gericht, dieses Gutachten spricht eine deutliche Sprache und sollte jeglichen Zweifel an der Pavillonhaftigkeit de

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